Preise und Bezahlen mit der Chipkarte
Informationen zur Preisgestaltung in unserer Gastronomie
Alle Studierendenwerke erfüllen mit ihren hochschulnahen Mensen und Cafeterien einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Unser Ziel ist es, Studierenden und Beschäftigten der Hochschulen eine gute, umfassende und zügige Verpflegung anzubieten. Damit wir die qualitativ hochwertigen Gerichte zugleich preiswert anbieten können, haben wir uns mit anderen Studierendenwerken zu einem Einkaufsverbund zusammengeschlossen. Da es unser gesetzlicher Auftrag ist, die Preise für die Studierenden sozial zu gestalten, unterstützen sowohl das Land Baden-Württemberg als auch das Studierendenwerk deshalb jedes studentische Essen in den Mensen.
Nicht vom Land subventioniert wird zum einen das Mensaessen für Gäste, zu denen auch die Beschäftigten der Hochschulen beziehungsweise die Universität zählen und zum anderen das Sortiment der Cafeterien. Diese Angebote müssen wir deshalb auf Vollkostenbasis kalkulieren. Neben dem reinen Wareneinsatz sind dabei vor allem Energie-, Reinigungs-, Beschaffungs- und Personalkosten zu berücksichtigen, die gut zwei Drittel der Gesamtkosten darstellen. Insbesondere die Personalkosten sind in den letzten Jahren gestiegen, wobei uns ein faires Lohngefüge nach Tarif für unsere Beschäftigten am Herzen liegt.
Die Hochschulen und die Universität in unserem Betreuungsbereich gewähren ihren Beschäftigten in der Regel pro Tag einen Zuschuss von 1,50 Euro auf den Gästepreis in unseren Mensen und Cafeterien. Bei Erreichen des jeweiligen Mindestabgabepreises ziehen wir diesen Betrag bei Kartenzahlung automatisch ab.
Übersicht der aktuellen Mindestabgabepreise und Zuschüsse:
Bezahlen mit der Bedienstetenkarte
In unseren Mensen und Cafeterien kann man schnell und unkompliziert mit der Chipkarte bezahlen. So können sich Bedienstete auch den täglichen Zuschuss ihrer Universität oder Hochschule zum Gästepreis von derzeit 1,50 Euro sichern. Der Zuschuss wird dann automatisch beim Erreichen des Mindestumsatzes von der Karte abgezogen. Bei Barzahlung entfällt dieser Zuschuss hingegen. Hintergrund ist, dass nur durch Kartenzahlung ein Missbrauch durch mehrfache Abzüge ausgeschlossen werden kann.
Bedienstete oder Gäste, die keinen Ausweis besitzen, erhalten an unseren Info-Points für 15 Euro eine Gästekarte. Dieser Betrag setzt sich aus 10 Euro Pfand und 5 Euro Startguthaben zusammen. Bei Fragen rund um die Chipkarte helfen gerne unsere Kolleg*innen an unseren Info-Points weiter.
Da die Beschäftigten der Universität Stuttgart keine Bedienstetenkarte haben, müssen sie diese erst beantragen. Auch an der Hochschule Esslingen ist das Kartensystem ein anderes:
Informationen für Bedienstete der Universität Stuttgart
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Stuttgart haben die Möglichkeit, beim Dezernat Personal eine Bedienstetenkarte zu beantragen. Das Formular hierfür ist an unseren Info-Points erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Informationen für Bedienstete der Hochschule Esslingen
Das Kartensystem an den Standorten Esslingen und Göppingen ist ein anderes als in Stuttgart und Ludwigsburg. Hier kann man am Aufwerter die Chipkarte mit Geld aufladen, die Gültigkeit der Karte verlängern und den VVS-Aufdruck anbringen lassen. Eine Funktionsbeschreibung ist an jedem Automaten angebracht. Das Aufwerten der Chipkarte kann mit 5, 10, 20 und 50 Euro-Scheinen erfolgen. Bei Kartenverlust verfällt das Guthaben nicht, sondern wird automatisch auf die Ersatzkarte übertragen.
Hinweise zur Chipkarte
Verlust
- Bitte beim Erhalt der Chipkarte die Kartennummer notieren!
- Sollte die Karte verloren gehen, bitte bei einem der Info-Points melden. Fundkarten werden dort aufbewahrt.
- Liegt keine Kartennummer vor oder ist die Karte nicht abgegeben worden, sind das Guthaben und das Pfand leider verloren.
Beschädigung
- Für mechanische Beschädigungen und Veränderungen der Chipkarte haftet das Studierendenwerk Stuttgart nicht. Deshalb: Die Karte möglichst mit einer Hülle sichern, nicht knicken oder in der Gesäßtasche aufbewahren.
- Für die Chipkarten des Studierendenwerk Stuttgart gilt: Bei Beschädigung verfällt das Pfand.
- Bei technisch defekten Karten erhält man kostenlos eine neue Chipkarte und das Guthaben wird übertragen.
Abgelaufen
- Bitte die Chipkarte rechtzeitig verlängern, bevor sie abläuft!
- Bedienstete der Universität Stuttgart verlängern ihre Chipkarte beim Dezernat Personal (gleiches Vorgehen wie bei der Antragsstellung).
- Ist eine Chipkarte ungültig, berechnen wir den vollen Gästepreis.
Bei allen weiteren Problemen mit der Chipkarte helfen unsere Kolleg*innen an unseren Info-Points weiter. Alternativ bitte eine E-Mail an karten@sw-stuttgart.de schreiben.
Aufladen der Chipkarte
Aufladen am Aufwerter
Das Aufladen der Chipkarten ist an Aufwertern mit EC-Karte möglich.
- Der Mindestaufwertbetrag liegt bei 10 Euro. Maximal sind 30 Euro möglich.
- Karte erst aus dem Aufwerter entnehmen, nachdem der neue Kartensaldo angezeigt wurde (Buchungsvorgang abwarten).
- Ist das Konto ausreichend gedeckt? Falls der gewünschte Geldbetrag von der Bank wieder zurückgebucht wird (Grund: kein ausreichendes Bankguthaben), berechnen wir diese Gebühren.
- Sollte die EC-Karte an den Aufwertern nicht funktionieren, bitte bei der jeweiligen Bank das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) für Automatenterminals freischalten. Allein das girocard-Zeichen ist keine sichere Zusage, dass die Karte für das ELV an Automatenterminals zugelassen ist.
Aufladen am Info-Point
- An den Info-Points kann die Chipkarte auch mit Bargeld aufgewertet werden.
- Die Aufwertung mit Bargeld ist nur in festgelegten Beträgen möglich: 5, 10, 15 Euro, usw.
Aufladen mit AUTOLOAD
Die Chipkarte kann auch direkt an der Mensakasse aufgeladen werden. Die einzigen Voraussetzungen sind ein PayPal-Konto (bestehend oder neu angelegt) und eine einmalige Anmeldung bei Autoload.