Preise und Bezahlen mit der Chipkarte

Informationen zur Preisgestaltung in unserer Gastronomie

Alle Studierendenwerke erfüllen mit ihren hochschulnahen Mensen und Cafeterien einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Unser Ziel ist es, Studierenden und Beschäftigten der Hochschulen eine gute, umfassende und zügige Verpflegung anzubieten. Damit wir die qualitativ hochwertigen Gerichte zugleich preiswert anbieten können, haben wir uns mit anderen Studierendenwerken zu einem Einkaufsverbund zusammengeschlossen. Da es unser gesetzlicher Auftrag ist, die Preise für die Studierenden sozial zu gestalten, unterstützen sowohl das Land Baden-Württemberg als auch das Studierendenwerk deshalb jedes studentische Essen in den Mensen. 

Nicht vom Land subventioniert wird zum einen das Mensaessen für Gäste, zu denen auch die Beschäftigten der Hochschulen beziehungsweise die Universität zählen und zum anderen das Sortiment der Cafeterien. Diese Angebote müssen wir deshalb auf Vollkostenbasis kalkulieren. Neben dem reinen Wareneinsatz sind dabei vor allem Energie-, Reinigungs-, Beschaffungs- und Personalkosten zu berücksichtigen, die gut zwei Drittel der Gesamtkosten darstellen. Insbesondere die Personalkosten sind in den letzten Jahren gestiegen, wobei uns ein faires Lohngefüge nach Tarif für unsere Beschäftigten am Herzen liegt.

Die Hochschulen und die Universität in unserem Betreuungsbereich gewähren ihren Beschäftigten in der Regel pro Tag einen Zuschuss von 1,50 Euro auf den Gästepreis in unseren Mensen und Cafeterien. Bei Erreichen des jeweiligen Mindestabgabepreises ziehen wir diesen Betrag bei Kartenzahlung automatisch ab.

 

Übersicht der aktuellen Mindestabgabepreise und Zuschüsse:

  • Beschäftigte der Universität Stuttgart beziehungsweise der Hochschule der Medien erhalten von ihrer Hochschule pro Tag einen Zuschuss von 1,50 EUR zum Mittagessen. Der Zuschuss ist anrechenbar auf den Gästepreis in den Mensen oder Cafeterien des Studierendenwerks Stuttgart.
  • Dieser Zuschuss gilt nur für Speisen zum Mittagessen, in der Zeit zwischen 11:00 und 14:15 Uhr (Mensen) und 14:30 Uhr (Cafeterien) Uhr. Nach aktueller Vereinbarung mit Ihrer Hochschule ist ein Mindestumsatz von 2,90 Euro notwendig, damit wir den Zuschuss abziehen können.
  • Um einem Missbrauch durch mehrfache Abzüge vorzubeugen, wird der Zuschuss ausschließlich beim Bezahlen mit der Karte gewährt. Der Zuschuss wird automatisch beim Erreichen des Mindestumsatzes von der Karte abgezogen. Wer mit Bargeld bezahlt, muss den Gästepreis der Speisen entrichten.
  • Beschäftigte der Universität Stuttgart und der Hochschule der Medien können die Dienstkarte ihres Institutes nutzen und diese am Aufwerter oder einem unserer Info-Points mit Geld aufladen. Wenn sie an Autoload mit PayPal teilnehmen, laden wir dir Chipkarte auf Wunsch direkt an der Kasse auf. Sollte noch keine Karte vorhanden sein, so können sich Beschäftigte an die bekannten Stellen ihrer Hochschule bzw. an ihr Institut wenden.
  • Den Bediensteten der Universität Stuttgart stellt das Studierendenwerk Stuttgart eine Bedienstetenkarte (inkl. Zahlfunktion) gegen einen Betrag von 15,00 € (10,00 € Pfand + 5,00 € Startguthaben) zur Verfügung. Es gibt die Möglichkeit beim Dezernat Personal der Universität Stuttgart eine Bedienstetenkarte zu beantragen. Diese wird dann an den Info-Points des Studierendenwerk in Stuttgart-Mitte und Vaihingen ausgegeben. Infos hierzu auch im Punkt "Bezahlen mit der Bedienstetenkarte"
  • Die Hochschulen gewähren ihren Bediensteten pro Tag einen Zuschuss von 1,50 EUR auf den Gästepreis in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerk Stuttgart.
  • Dieser Zuschuss ist für alle gastronomischen Produkte – außer Pfand! – einsetzbar. Man kann ihn einmal täglich alternativ für das Frühstück, das Mittagessen oder Abendessen in Anspruch nehmen.
  • Voraussetzung: Es muss ein Mindestabgabepreis erreicht werden, der sich aus amtlichem Sachbezugswert und Zuschuss zusammensetzt. Dies ist erforderlich, um das Entstehen eines geldwerten Vorteils zu vermeiden, der zu einer Steuerpflicht führen würde.

Art des Essens:

Frühstück

Mittagessen

Abendessen

Sachbezugswert + Zuschuss= Mindestabgabepreis

2,17€ + 1,50 € = 3,67 €

4,13 € + 1,50 € = 5,63 €

4,13 € + 1,50 € = 5,63 €

mögliche Zeiten:

ab 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr

ab 11:00 Uhr bis 14:30 Uhr

ab 17:00 Uhr bis Schließung

 

  • Der Zuschuss wird ausschließlich beim Bezahlen mit der Karte gewährt und wird beim Erreichen des Mindestabgabepreises automatisch von der Karte abgezogen. Bei Barzahlung kann leider kein Zuschuss gewährt werden!
  • Dieses Verfahren haben die Hochschulen mit dem Studierendenwerk Stuttgart vertraglich festgehalten. Daher sind keine Ausnahmen möglich.
  • Beschäftigte der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erhalten von ihrer Hochschule pro Tag einen Zuschuss von 1,50 Euro auf den Gästepreis in den Mensen oder Cafeterien des Studierendenwerk Stuttgart.
  • Dieser Zuschuss gilt nur für Speisen zum Mittagessen, in der Zeit zwischen 11:00 und 14:30 Uhr. Nach aktueller Vereinbarung mit Ihrer Hochschule ist ein Mindestumsatz von 2,90 Euro notwendig, damit wir den Zuschuss abziehen können.
  • Um einem Missbrauch durch mehrfache Abzüge vorzubeugen, wird der Zuschuss ausschließlich beim Bezahlen mit der Karte gewährt. Der Zuschuss wird automatisch beim Erreichen des Mindestumsatzes von der Karte abgezogen. Wer mit Bargeld bezahlt, muss den Gästepreis der Speisen entrichten.
  • Die Bediensteten können die Dienstkarte ihres Institutes nutzen und diese am Aufwerter oder einem unserer Info-Points mit Geld aufladen. Bei Teilnahme an Autoload mit PayPal , laden wir die Chipkarte auf Wunsch direkt an der Kasse auf. Sollten noch keine Karte vorliegen, können sich Bedienstete an die bekannten Stellen ihrer Hochschule bzw. an ihr Institut wenden.

Bezahlen mit der Bedienstetenkarte

In unseren Mensen und Cafeterien kann man schnell und unkompliziert mit der Chipkarte bezahlen. So können sich Bedienstete auch den täglichen Zuschuss ihrer Universität oder Hochschule zum Gästepreis von derzeit 1,50 Euro sichern. Der Zuschuss wird dann automatisch beim Erreichen des Mindestumsatzes von der Karte abgezogen. Bei Barzahlung entfällt dieser Zuschuss hingegen. Hintergrund ist, dass nur durch Kartenzahlung ein Missbrauch durch mehrfache Abzüge ausgeschlossen werden kann. 

Bedienstete oder Gäste, die keinen Ausweis besitzen, erhalten an unseren Info-Points für 15 Euro eine Gästekarte. Dieser Betrag setzt sich aus 10 Euro Pfand und 5 Euro Startguthaben zusammen. Bei Fragen rund um die Chipkarte helfen gerne unsere Kolleg*innen an unseren Info-Points weiter.

Da die Beschäftigten der Universität Stuttgart keine Bedienstetenkarte haben, müssen sie diese erst beantragen. Auch an der Hochschule Esslingen ist das Kartensystem ein anderes:

Informationen für Bedienstete der Universität Stuttgart

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Stuttgart haben die Möglichkeit, beim Dezernat Personal eine Bedienstetenkarte zu beantragen. Das Formular hierfür ist an unseren Info-Points erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:

Informationen für Bedienstete der Hochschule Esslingen

Das Kartensystem an den Standorten Esslingen und Göppingen ist ein anderes als in Stuttgart und Ludwigsburg. Hier kann man am Aufwerter die Chipkarte mit Geld aufladen, die Gültigkeit der Karte verlängern und den VVS-Aufdruck anbringen lassen. Eine Funktionsbeschreibung ist an jedem Automaten angebracht. Das Aufwerten der Chipkarte kann mit 5, 10, 20 und 50 Euro-Scheinen erfolgen. Bei Kartenverlust verfällt das Guthaben nicht, sondern wird automatisch auf die Ersatzkarte übertragen.

Hinweise zur Chipkarte

Verlust

  • Bitte beim Erhalt der Chipkarte die Kartennummer notieren!
  • Sollte die Karte verloren gehen, bitte bei einem der Info-Points melden. Fundkarten werden dort aufbewahrt.
  • Liegt keine Kartennummer vor oder ist die Karte nicht abgegeben worden, sind das Guthaben und das Pfand leider verloren.

Beschädigung

  • Für mechanische Beschädigungen und Veränderungen der Chipkarte haftet das Studierendenwerk Stuttgart nicht. Deshalb: Die Karte möglichst mit einer Hülle sichern, nicht knicken oder in der Gesäßtasche aufbewahren.
  • Für die Chipkarten des Studierendenwerk Stuttgart gilt: Bei Beschädigung verfällt das Pfand.
  • Bei technisch defekten Karten erhält man kostenlos eine neue Chipkarte und das Guthaben wird übertragen.

Abgelaufen

  • Bitte die Chipkarte rechtzeitig verlängern, bevor sie abläuft! 
  • Bedienstete der Universität Stuttgart verlängern ihre Chipkarte beim Dezernat Personal (gleiches Vorgehen wie bei der Antragsstellung).
  • Ist eine Chipkarte ungültig, berechnen wir den vollen Gästepreis.

Bei allen weiteren Problemen mit der Chipkarte helfen unsere Kolleg*innen an unseren Info-Points weiter. Alternativ bitte eine E-Mail an karten@sw-stuttgart.de schreiben.

Aufladen der Chipkarte

Aufladen am Aufwerter

Das Aufladen der Chipkarten ist an Aufwertern mit EC-Karte möglich.

  • Der Mindestaufwertbetrag liegt bei 10 Euro. Maximal sind 30 Euro möglich.
  • Karte erst aus dem Aufwerter entnehmen, nachdem der neue Kartensaldo angezeigt wurde (Buchungsvorgang abwarten).
  • Ist das Konto ausreichend gedeckt? Falls der gewünschte Geldbetrag von der Bank wieder zurückgebucht wird (Grund: kein ausreichendes Bankguthaben), berechnen wir diese Gebühren.
  • Sollte die EC-Karte an den Aufwertern nicht funktionieren, bitte bei der jeweiligen Bank das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) für Automatenterminals freischalten. Allein das girocard-Zeichen ist keine sichere Zusage, dass die Karte für das ELV an Automatenterminals zugelassen ist.

Aufladen am Info-Point

  • An den Info-Points kann die Chipkarte auch mit Bargeld aufgewertet werden.
  • Die Aufwertung mit Bargeld ist nur in festgelegten Beträgen möglich: 5, 10, 15 Euro, usw.

 

Aufladen mit AUTOLOAD

Die Chipkarte kann auch direkt an der Mensakasse aufgeladen werden. Die einzigen Voraussetzungen sind ein PayPal-Konto (bestehend oder neu angelegt) und eine einmalige Anmeldung bei Autoload.

Standorte Aufwerter

  • Automatenlounge DHBW Rotebühlstraße 41 / 1, 70178 Stuttgart
  • Cafeteria HfT (auch mit Bargeld) Schellingstraße 24, 70174 Stuttgart
  • Cafeteria KII Keplerstraße 17,70174 Stuttgart
  • Mensa Kunstakademie Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart
  • Mensa Musikhochschule Urbanstraße 25, 70182 Stuttgart
  • Mensa Central Ossietzkystraße 3, 70174 Stuttgart
  • Uni-Bibliothek Holzgartenstraße 16, 70174 Stuttgart
  • Wohnanlage In der Au In der Au 16, 70327 Stuttgart
  • Cafeteria Contrast Pfaffenwaldring 9, 70569 Stuttgart-Vaihingen
  • Cafeteria Denkpause Pfaffenwaldring 45, 70569 Stuttgart-Vaihingen
  • Cafe Urknall Pfaffenwaldring 55, 70569 Stuttgart-Vaihingen
  • Hochschule der Medien Nobelstraße 10, 70569 Stuttgart-Vaihingen
  • Mensa Stuttgart-Vaihingen Pfaffenwaldring 45, 70569 Stuttgart-Vaihingen
  • Uni-Bibliothek Pfaffenwaldring 55, 70569 Stuttgart-Vaihingen
  • Universum Automatenlounge, Pfaffenwaldring 45, 70569 Stuttgart-Vaihingen
  • Wohnanlage Fliderbahnplatz Filderbahnplatz 37, 70567 Stuttgart
  • Bleyle-Areal Wilhelm-Bleyle-Straße 12, 71636 Ludwigsburg
  • Cafeteria Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Fröbelstraße 32, 71634 Ludwigsburg
  • Mensa Ludwigsburg Reuteallee 46, 71634 Ludwigsburg
  • Pädagogische HochschuleLudwigsburg Reuteallee 46, 71634 Ludwigsburg
  • Grönerstr. 25, 71636 Ludwigsburg
  • Esslingen, Stadtmitte, Kanalstraße 33
    • SB-Station, Raum S01.142a (Flur)
    • Aufwerter, Raum S08.009
  • Esslingen, Flandernstraße 101
    • SB-Station, Raum F01.007
    • Aufwerter, Raum F03.104 (Mensa)
  • Göppingen, Robert-Bosch-Straße 1
    • SB-Station, Raum G04.022 (neben Cafeteria)

Störungshotline

  • Hausdruckerei Esslingen Flandernstraße, Tel: +49 711 / 39 74 688
  • Hausdruckerei Esslingen Kanalstraße, Tel: +49 711 / 39 73 399
  • Außerhalb der Geschäftszeiten, Tel: +49 7153 / 92 86 26

Hier ist das Studiensekretariat zuständig

  • Studierendensekretariat Esslingen, Kanalstraße 33, Raum S01.125, Tel: +49 711 / 39 73 050
  • Studierendensekretariat Esslingen, Flandernstraße 101, Raum F01.073, Tel: +49 711 / 39 749
  • Studierendensekretariat Göppingen, Robert-Bosch-Straße 1, Raum G04.105, Tel: +49 7161 6790
  • Mensa Horb Florianstraße 15, 72160 Horb

Häufige Fragen zu den Preisen und der Bedienstetenkarte

In einem bestehenden Vertrag zwischen der Hochschule und dem Studierendenwerk ist die jährliche Anpassung an den Mindestabgabepreise zum 01. Januar verankert. Das ist erforderlich, um das Entstehen eines geldwerten Vorteils zu vermeiden, der für die Bediensteten und die Hochschule zu einer Steuerpflicht führen würde. Die Höhe des Mindestabgabepreises setzt sich zusammen aus dem Zuschuss sowie dem amtlichen Sachbezugswert, der gesetzlich – und nicht durch uns – festgelegt wird und sich deshalb jährlich ändern kann.

Nein. Die Essen der Studierenden werden nicht durch die Gästepreise subventioniert, sondern durch einen Zuschuss vom Land Baden-Württemberg (derzeit 1,85 Euro pro Essen) sowie einem Teil des Studierendenwerkbeitrages, das alle Studierende als Solidarbeitrag jedes Semester bezahlen (pro Essen aktuell 1,21 Euro). Zur weiteren Unterstützung hat das Land den Mehrwertsteuersatz für Studierendenessen auf null Prozent festgesetzt.

Die Gästepreise dagegen werden nicht subventioniert und müssen daher auf Vollkostenbasis kalkuliert werden. Allerdings fallen auch hier aktuell nur sieben Prozent Mehrwertsteuer an, statt der in Restaurants üblichen 19 Prozent. Zusätzlich erhalten Bedienstete von ihrer Universität oder Hochschule einen Zuschuss von 1,50 Euro pro Tag. 

Nein. Die Kosten pro Essen lagen 2016 bei durchschnittlich 6,74 Euro – die Gesamtkosten übersteigen die Erträge bislang deutlich. Die Kostendeckung unserer Hochschulgastronomie beträgt aktuell rund 60 Prozent. Neben dem reinen Wareneinsatz der Speisen sind natürlich Kostenbestandteile wie Energiekosten, Reinigung, Beschaffungen und insbesondere Personal zu berücksichtigen, die insgesamt zwei Drittel der Gesamtkosten ausmachen. Deshalb passen wir unsere Preise den Kosten an. Eine Gewinnabsicht verfolgen wir hingegen nicht.

Den Zuschuss erhalten Bedienstete von ihrer Hochschule beziehungsweise Universität einmal pro Tag. Wenn also zum Beispiel morgens und mittags etwas gekauft wird und beide Male der Mindestabgabepreis erreicht wird, wird nur das erste Mal der Zuschuss gutgeschrieben.

Kein Zuschuss wird außerdem abgezogen, wenn mit Bargeld bezahlt wird oder der Preis der gekauften Speise unter dem Mindestabgabepreis liegt. Die aktuellen Mindestabgabepreise.

Einige Artikel sind aufgrund der laufenden Verträge aktuell bei Universitätsbeschäftigten, der Hochschule der Medien sowie der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg zudem vom Zuschuss ausgenommen: Getränke und Süßigkeiten sowie Nachspeisen.

Für unsere Mensagäste, die gerne eine etwas größere Portion wünschen, gibt es folgende Nachschlagsregelung: Auf Nachfrage bekommen sie kostenfrei eine größere Portion Beilage geschöpft. Wir können allerdings keine größere Portion der Fleisch-, Geflügel-, Fischportion kostenfrei abgeben.

Die Portionen versuchen wir pro Gericht möglichst einheitlich zu halten. Da die Ausgabe händisch erfolgt, kann es natürlich immer mal wieder zu kleinen Abweichungen kommen.

Im Allgemeinen machen wir mit der Portionsgröße unterschiedliche Erfahrungen. Ein Teil unserer Gäste meldet uns zurück, dass die Portionen für sie zu klein sind, gleichzeitig kommt der größte Teil der Lebensmittel, die wir entsorgen müssen, aus der Spülküche. Das Essen wird auf den Tellern übrig gelassen, weil einigen unserer Gäste die Portion zu üppig ist. Wir beobachten hier die Rückmeldungen genau und passen die den Gerichten zugrunde liegenden Rezepturen und damit Mengen an. 

Das liegt vielmals an der Qualität der eingesetzten Waren, aber auch an den besonderen Gegebenheiten der Hochschulgastronomie: Unsere Mensen und Cafeterien befinden sich in direkter Nähe der Hochschulen. Daraus ergibt sich, dass unsere Stoßzeiten eng mit dem Hochschulsystem gekoppelt sind: So stellen wir für eine relativ kurzen Zeitspanne über Mittag ein sehr großes Angebot bereit. Dafür benötigen wir einen festen Mitarbeiterstamm in der Küche, der Ausgabe und der Kasse, damit möglichst keine Wartezeiten entstehen.

Zu anderen Zeiten, wie z.B. nachmittags, freitags oder in den Semesterferien ist die Nachfrage hingegen geringer, unsere Gastroteams werden aber natürlich weiterbeschäftigt.

Während andere gastronomische Betriebe also rund ums Jahr und längere Zeiten pro Tag Umsätze generieren, ist unsere Hochschulgastronomie großen Schwankungen unterworfen. Gleichzeitig fallen trotzdem Fixkosten an für Personal, Energie, Reinigung und größere Beschaffungen, die wir erwirtschaften müssen. Aktuell liegt unser Kostendeckungsgrad - wie bei den meisten Studierendenwerken in Deutschland - bei rund 60 Prozent.